Externer Sicherheitsbeauftragter
In vielen Fällen ist es für kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll, eine Fachkraft für Informationssicherheit im eigenen Unternehmen zu beschäftigen. Nichtsdestotrotz fordert der Gesetzgeber in Zeiten verschärfter Bedrohungslagen immer häufiger auch in wirtschaftlich schwierigem Umfeld umfassendes Know-how in Fragen der Cyber-Sicherheit und Cyber-Kriminalität.
Wir übernehmen für Sie effizient und effektiv die Rolle des Experten und entlasten Sie in der Frage nach Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von technischen Lösungen.
Zu den Aufgaben eines externen Informationssicherheitsbeauftragten zählen:
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Herstellen einer IS-Governance und Einführen eines ISMS (Regelwerke und Prozesse)
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Technische Bestandsaufnahme zum Stand der Informationssicherheit im Unternehmen
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Entwicklung einer IT-Architektur, die Sicherheitsbedürfnis und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringt
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Einführen eines Informationssicherheitsrisikomanagements
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Planen und initiieren von Maßnahmen zur Risikomitigation
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Schaffen von Awareness bei Mitarbeitern und Dienstleistern durch Schulungen und Info-Kampagnen
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Projektbegleitungen
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(Verhindern, ) bearbeiten und dokumentieren von Sicherheitsvorfällen
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Koordination von forensischen Untersuchungen und ggf. Zusammenarbeit mit den Behörden
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Kontinuierliche Verbesserung
Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sicherheitsbeauftrager nach §166 TKG
Nach §166 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz besteht über die Verpflichtung zur Vorlage eines Sicherheitskonzeptes hinaus, die Verpflichtung zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten.
Diese Rolle kann extern beauftragt werden. Für diese Aufgabe fallen meist nur wenige Tage Aufwand im Jahr an. Schonen Sie daher Ihre internen Ressourcen, sparen Sie sich den kostenintensiven Aufbau von internem Know-how und greifen Sie stattdessen auf unsere erfahrenen Experten zu. Wir stimmen mit Ihnen gemeinsam die "erforderlichen technischen Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen" ab, erstellen Ihr Sicherheitskonzept nach § 166 TKG und übernehmen für Sie alle Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Anschließend stehen wir weiterhin als Ansprechpartner für Sie und die BNetzA zur Verfügung und übernehmen die Pflege der erforderlichen Dokumentation.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Falle von Überprüfungen durch die BNetzA jederzeit als kompetenter Partner zur Verfügung.