
Energie & Kritische Infrastrukturen
Cybersecurity für Energie & KRITIS
Kritische Infrastrukturen sind besonders schützenswert – und besonders im Visier. Wir kennen die spezifischen regulatorischen und technischen Anforderungen von Energieversorgungs- und KRITIS-Unternehmen.
Warum Energieunternehmen im Fokus von Angreifern stehen
Der Energiesektor gehört zu den am häufigsten angegriffenen kritischen Infrastrukturen weltweit. Das liegt nicht nur an der gesellschaftlichen Bedeutung – Strom- und Gasversorgung sind fundamental für Wirtschaft und öffentliche Sicherheit –, sondern auch an der strukturellen Anfälligkeit: Viele Energieunternehmen betreiben technische Systeme, die seit Jahrzehnten im Einsatz sind und nie für eine vernetzte Welt konzipiert wurden. OT-Anlagen (Operational Technology) wurden in einer Zeit installiert, als Isolation noch Schutz bedeutete.
Heute sind OT-Systeme zunehmend mit IT-Netzwerken verbunden – für Fernwartung, Monitoring und Prozessoptimierung. Diese IT/OT-Konvergenz ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, schafft aber neue Angriffsflächen: Ein Angreifer, der ins Office-Netzwerk eindringt, kann unter Umständen in Steuerungssysteme vordringen. Die Angriffe auf ukrainische Energieversorger 2015 und 2016 und der Colonial-Pipeline-Angriff 2021 haben gezeigt, wie reell diese Szenarien sind.
Gleichzeitig sind Energieunternehmen im Visier staatlich gesteuerter Akteure, die Spionage und vorbereitende Sabotage betreiben. Die Bundesregierung und das BSI haben mehrfach gewarnt, dass kritische Infrastrukturen systematisch ausgekundschaftet werden – mit dem Ziel, in einem Konfliktfall handlungsfähig zu sein. Das macht präventive Sicherheitsmaßnahmen für Energieunternehmen zu einer strategischen Notwendigkeit, nicht nur zu einer regulatorischen Pflicht.
Regulatorische Anforderungen: KRITIS, NIS2 und EnWG
Energieunternehmen in Deutschland unterliegen einem der dichtesten regulatorischen Rahmwerke im Bereich Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz definiert KRITIS-Betreiber und verpflichtet sie zur Umsetzung eines Mindestsicherheitsniveaus sowie zur Meldung erheblicher Störungen. Das KRITIS-Dachgesetz, das 2025 in Kraft tritt, verschärft diese Anforderungen weiter und führt neue Pflichten zur physischen Sicherheit und zur Registrierung ein.
NIS2 stuft Energieunternehmen als wesentliche Einrichtungen ein – mit den höchsten Anforderungen und der strengsten Aufsicht. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Einhaltung. Zusätzlich gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §11), das spezifische IT-Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen stellt. Wer alle drei Anforderungsrahmen separat betrachtet, schafft ineffizienten Aufwand – wir entwickeln integrierte Ansätze, die alle Pflichten konsolidiert adressieren.
Für OT-Umgebungen ist IEC 62443 der internationale Sicherheitsstandard. Er definiert Sicherheitsanforderungen für industrielle Automatisierungssysteme und schreibt eine zonenbasierte Netzwerksegmentierung vor, die Angriffe eindämmt und laterale Bewegungen im Netzwerk verhindert. Die Umsetzung von IEC 62443 erfordert OT-spezifisches Know-how – Maßnahmen aus der IT-Welt lassen sich nicht einfach auf OT übertragen, weil Verfügbarkeit dort absoluten Vorrang vor Vertraulichkeit hat.
Unsere Arbeit in der Praxis
Unsere Projekte in der Energiebranche beginnen typischerweise mit einem OT/ICS Security Assessment: Wir kartieren die OT-Netzwerke, identifizieren Kommunikationsflüsse zwischen IT und OT, bewerten die Segmentierung und analysieren privilegierte Zugänge zu Steuerungssystemen. Das Ergebnis ist ein detailliertes Bild der tatsächlichen Angriffsfläche – unabhängig davon, was Netzwerkdokumentationen aussagen.
Auf dieser Basis entwickeln wir priorisierte Sicherheitsmaßnahmen: Netzwerksegmentierung und Firewall-Konzepte für IT/OT-Übergänge, Härtung von Steuerungssystemen, Zugriffskonzepte für Fernwartung und Monitoring, Security Logging für OT-Ereignisse und Incident-Response-Pläne, die die Besonderheiten von OT-Umgebungen berücksichtigen. Wir wissen, dass in einer Leitstelle kein System für ein Sicherheitsupdate vom Netz genommen werden kann, das den Betrieb unterbricht – und planen entsprechend.
Für die regulatorische Seite erstellen wir ISMS-Dokumentationen nach ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz, die auf die spezifische Infrastruktur des Energieunternehmens zugeschnitten sind, unterstützen bei der KRITIS-Registrierung, begleiten BSI-Audits und erstellen die erforderlichen Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle. Dabei koordinieren wir alle regulatorischen Anforderungen in einer integrierten Dokumentationsstruktur.
Unsere Leistungen
- KRITIS-Sicherheitskonzepte nach BSI und KRITIS-Dachgesetz
- OT/ICS Security Assessments und Netzwerksegmentierung
- NIS2 Gap-Analyse und Maßnahmenumsetzung
- ISMS-Beratung nach ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz
- IEC 62443 Beratung und Implementierung
- Incident Response und Business Continuity Planning
Relevante Regulatorik
- BSI KRITIS-Dachgesetz
- NIS2-Richtlinie
- ISO/IEC 27001
- IEC 62443
- EnWG §11
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